FAQs zu Standmitteilung

    Fragen und Antworten zur jährlichen Mitteilung

    Mit der jährlichen Mitteilung bekommen Sie einen ausführlichen Stand zu Ihrer Fondsgebundenen Versicherung. Wir informieren Sie über den Wert Ihres Vertrags, über Ihre gewählten Fonds und über wichtige Vertragsdaten.

    Haben Sie Fragen zu Ihrer jährlichen Mitteilung? Dann lesen Sie bitte die häufigsten Fragen und Antworten.

    Bitte sprechen Sie Ihren persönlichen Kontakt an, bei dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben oder der Sie zuletzt zum Vertrag beraten hat. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei Ihrer Bank oder Ihrer R+V-Agentur. Oder nutzen Sie unser Portal Meine R+V.

    Aufgrund regulatorischer Anforderungen werden unter anderem die jährlichen Mitteilungen immer umfangreicher. Wenn Sie Schreiben der R+V nicht mehr mit Papier per Post erhalten möchten, dann können Sie einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Bitte melden Sie sich in unserem Kundenportal Meine R+V an und wählen dort den digitalen Postversand. Ihre Schreiben erhalten Sie dann schneller als bisher per Post. Ausserdem können Sie viele Änderungen am Vertrag dort schnell und bequem veranlassen. Weitere Services zu Vertragsänderungen bauen wir kontinuierlich aus und stellen diese dort zur Verfügung.

    Wir sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen eine unverbindliche Hochrechnung zur möglichen Ablaufleistung zu schicken. Das Datum ist das mit Ihnen vereinbarte späteste Ende der Aufschub- oder Vertragslaufzeit. Sie können aber selbstverständlich auch vor diesem Termin flexibel und bei Bedarf Leistungen aus dem Vertrag in Anspruch nehmen. 

    Eine beispielhafte und unverbindliche Hochrechnung zu einem anderen Datum ist nicht möglich. 

    Die häufigsten Fragen und Antworten zu Änderungen von Fondsgebundenen Verträgen haben wir für Sie zusammengefasst.

    Sie können jederzeit kostenlos und steuerfrei in andere Fonds wechseln. 
    Für viele Verträge können Sie in Meine R+V Ihre Fondsaufteilung ändern. Wenn Sie weitere Informationen zur Fondsauswahl möchten, kontaktieren Sie bitte Ihren Ansprechpartner (Siehe Frage „wen spreche ich an?“).  

    Mit Ihrer fondsgebundenen Versicherung haben Sie sich für eine steueroptimierte Altersvorsorge und Vermögensübertragung entschieden. Das bedeutet, dass Erträge in der Aufschubzeit/während der Vertragslaufzeit nicht besteuert werden. Daher erhalten Sie keine Steuerbescheinigung. Eine Besteuerung erfolgt erst bei Auszahlung. In dem Fall erhalten Sie zusammen mit dem Abrechnungsschreiben eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.

    Bitte haben Sie etwas Geduld. Ihre Anfrage haben wir nicht vergessen. Wir arbeiten daran und beantworten sie so schnell wie möglich.

    Die Leistungen Ihrer Versicherung finden Sie im Versicherungsschein oder auf Ihrer jährlichen Mitteilung. In unserem Portal Meine R+V finden Sie auch alle wichtigen Daten zu Ihrer Versicherung.

    Informationen zu meinem Vertrag

    In unserem Portal Meine R+V finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrer Versicherung. Zu vielen Verträgen finden Sie auch den Service „Fonds wechseln“.

     

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    Service-Hotline

    0800 533-1171

    Für weitere Auskünfte und Fragen zur jährlichen Mitteilung haben wir für Sie eine spezielle Service-Hotline eingerichtet.